
Nationalpark ZhangjiajieZhangjiajie National Forest Park
🏛️ Beschreibung der Sehenswürdigkeit
Der Zhangjiajie-Nationalwaldpark ist Chinas erster Nationalwaldpark und gehört zum UNESCO-Weltnaturerbe. Über 3.000 Felsspitzen aus Quarzsandstein ragen aus den Schluchten empor und wirken bei Nebel wie ein Märchenland. Der „Qiankun-Pfeiler“, der als Vorbild für den „Halleluja-Berg“ aus dem Film „Avatar“ diente, befindet sich genau hier. Die „Bailong-Himmelsleiter“ (326 Meter, der höchste Außenaufzug der Welt) ist eine einzigartige Möglichkeit, das Naturgebiet zu erreichen.
✨ Warum ein Besuch lohnt
Kein Ort auf der Welt gleicht Zhangjiajie. Diese Felssäulen, die vom Grund der Schlucht direkt in den Himmel ragen, lassen einen an seinen Augen zweifeln. Man sollte unbedingt auf das Wolkenmeer warten – mit und ohne Wolken sind es zwei völlig verschiedene Welten.
Praktische Tipps
Planen Sie mindestens zwei Tage ein
Der Park ist sehr groß. Die wichtigsten Sehenswürdigkeiten lassen sich nicht an einem Tag besichtigen. Empfohlen werden 2–3 Tage.
Lassen Sie sich von Regenwetter nicht entmutigen
Erst nach einem Regenschauer bildet sich in Zhangjiajie das Wolkenmeer – das ist der spektakulärste Moment.
Vorsicht vor den Affen
Im Park gibt es viele wild lebende Makaken. Bitte füttern Sie die Tiere nicht und tragen Sie keine Plastiktüten bei sich (die Affen könnten diese entreißen).
Häufige Fehler
❌ Nur ein Tag eingeplant
Ich dachte, man könne alles an einem Tag besichtigen.
Folgen: Konnte nur ein oder zwei Sehenswürdigkeiten flüchtig besichtigen. Der Park ist wirklich riesig.
Informationen zu Eintrittskarten
- Preis
- 225 Yuan (4 Tage gültig)
- Preise für Ausländer
- Zum gleichen Preis
- Studentenrabatt
- ✅ Ja
- Buchen
- ✅ Keine Reservierung erforderlich
- Im Voraus buchen
- 1 Tage im Voraus
Standortinformationen
Bezirk Wulingyuan, Stadt Zhangjiajie
Öffnungszeiten
Geöffnet täglich von 7:00 bis 18:00 Uhr
Beste Reisezeit
April–Juni und September–November. Am spektakulärsten ist es nach einem Regenschauer (mit Wolkenmeer). Vermeiden Sie die Feiertage zum Nationalfeiertag und zum 1. Mai.